Leiden Mitarbeiter an einer psychischen oder schweren körperlichen Krankheit, sind sie oft monatelang krankgeschrieben. Was Arbeitgeber dann wissen müssen.
Prävention
Verhindern, dass Mitarbeiter (psychisch) erkranken, kann kein Unternehmen. Dennoch sind Chefinnen und Chefs verpflichtet, in Sachen Prävention aktiv zu werden: Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Firmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei müssen sie den Betrieb auf mögliche körperliche und psychische Belastungen prüfen und Gegenmaßnahmen finden.
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