Es war eine Maßnahme, die viele überrascht hat: Als Teil ihres Konjunkturpakets reduziert die Bundesregierung die Umsatzsteuer. Der reguläre Mehrwertsteuersatz sinkt ab dem 1. Juli von 19 auf 16 Prozent – befristet bis zum 31. Dezember 2020. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird im gleichen Zeitraum von 7 auf 5 Prozent reduziert.
Die Absenkung soll den Konsum ankurbeln und Betriebe entlasten. Was Unternehmer über die Umstellung wissen sollten.
Was müssen Unternehmer bei der Umstellung beachten?
„Die erste Frage, die sich jeder Unternehmer stellen sollte, lautet: Möchte ich die Mehrwertsteuer-Reduzierung an meine Kunden weitergeben oder nicht?“, sagt Thomas Kuth, Steuerberater und Geschäftsführer der FRTG Group in Essen. Außerdem macht es noch einen Unterschied, ob die Kunden des Unternehmens Verbraucher oder andere Firmen sind.
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