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Im Mai 2019 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung (Az. C-55/18), das Unternehmer in ganz Deutschland verunsicherte. Arbeitgeber müssen nach Auffassung des EuGH Systeme einrichten, mit denen sich die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter messen lässt.
Mehr über das Urteil hier: Arbeitszeiterfassung: Die Rechtslage – und was sich ändern wird
Damit das Urteil rechtlich bindend wird, müssen die EU-Staaten es zunächst in nationales Recht umsetzen – und wie schnell das passieren wird, ist unklar. Dennoch sollten sich Arbeitgeber am besten schon jetzt Gedanken darüber machen, wie sie die Arbeitszeiten im Team erfassen wollen. Je nach Rahmenbedingungen im Unternehmen kommt eine der folgenden vier Methoden infrage.
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