Infektionsschutz im Betrieb
Eine Gefährdungsbeurteilung für Corona erstellen – so geht‘s

Viele Vorschriften zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz sind weggefallen. Arbeitgeber müssen nun die Infektionsgefahr selbst beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und laufend anpassen. So gehen Sie vor.

19. April 2022, 08:13 Uhr, von Peter Neitzsch, Wirtschaftsredakteur

Corona Gefährdungsbeurteilung
© estherm/photocase

Die Corona-Regeln für Unternehmen haben sich im Verlauf der Pandemie schon oft geändert. Die jüngste Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist bis zum 25. Mai 2022 befristet. Doch egal welche Regeln danach kommen, ein Trend wird sich wohl fortsetzen: Viele Schutzmaßnahmen sind nicht mehr direkt vorgeschrieben, sie müssen vielmehr vom Arbeitgeber festgelegt werden.

Die Politik delegiert den Corona-Schutz an die Betriebe: „Man kann nun nicht mehr einfach mit Blick ins Gesetz sagen, was man tun muss“, erklärt Rechtsanwältin Anne-Kathrin Bertke von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Unternehmer bekommen mehr Freiheit im Umgang mit Corona – aber auch mehr Verantwortung. Was also ist zu tun?

Angepasstes Hygienekonzept im Betrieb

Firmeninhaber müssen nun selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie im Betrieb ergreifen – und diese auch begründen können. Das betriebliche Hygienekonzept soll aus einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden und an die Situation der Firma angepasst sein.


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