Was muss in einem Gesellschaftsvertrag stehen?
Der Gesellschaftsvertrag ist der Kern einer jeden Gesellschaft, egal, ob GmbH, AG oder KG. Das Dokument, auch Satzung genannt, ist für die Gründung einer Gesellschaft unerlässlich und muss Fakten enthalten wie Name und Sitz der Gesellschaft sowie Name und Anschrift der Gesellschafter. Auch der Zweck des Unternehmens muss drinstehen, etwa, ob es sich um ein Handels- und ein Produktionsunternehmen handelt. Zudem darf die Höhe des Nennkapitals nicht fehlen.
Laut den Rechtsanwälten und Steuerberatern Rose & Partner aus Hannover ist es auch wichtig, Klauseln für einen Streitfall zu formulieren. Auf ihrer Website empfehlen sie daher auch Abfindungsregeln, falls ein Mitglied aus dem Gesellschafterkreis aussteigt. Auch wer welche Stimmrechte hat und wie der Gewinn verteilt wird, kann im Gesellschaftsvertrag stehen.
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