Subventionsbetrug
Haftungsrisiken von Geschäftsführern in der Krise

Kurzarbeit, Nothilfen, Fördermittel – das umfassende staatliche Hilfsprogramm ist verlockend. Doch wer Hilfen unberechtigt in Anspruch nimmt, macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen und bei besonders krassen Fällen sogar Gefängnis.

22. Februar 2021, 03:00 Uhr, von Peter Neitzsch, Wirtschaftsredakteur

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© ChristianChan / iStock/Getty Images Plus / Getty Images

Der Staat verspricht, Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, mit Milliardenhilfen zu retten. Doch Vorsicht: Wer in der Krise die Soforthilfen von Bund und Ländern, die neuen Überbrückungshilfen oder andere Fördermittel beantragt hat, sollte besser auch korrekte Angaben gemacht haben. Bei fehlerhaften Anträgen müssen Firmenchefs nicht nur mit Rückzahlungen rechnen, es droht auch juristischer Ärger.

„Unternehmer haben sich wegen Subventionsbetrugs strafbar gemacht, wenn sie hier unehrlich oder auch nur nachlässig gewesen sind“, warnt Rechtsanwalt Volker Römermann. Geschäftsführer haften darüber hinaus auch, wenn sie zu Unrecht Hilfskredite oder Kurzarbeitergeld beansprucht haben – oder in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Ein Überblick.


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