Rückforderungen von Corona-Hilfen
Wann Sie Corona-Hilfen zurückzahlen müssen

Unter welchen Bedingungen Unternehmen jetzt mit Rückforderungen rechnen müssen – bei Soforthilfen, Überbrückungsgeldern und Grundsicherung. Und welche Strafen drohen.

21. Oktober 2020, 15:07 Uhr, von Britta Hesener

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Einige Unternehmen erwarten Rückforderungen von Corona-Hilfen.
© rclassen / photocase.de

Holger Kück ist stinksauer. Der Unternehmer fragt sich: „Hat Olaf Scholz, unser Bundesfinanzminister, gelogen?“ Kück hatte Ende März Corona-Soforthilfen beantragt. Wie viele Unternehmer verließ auch er sich auf das, was Scholz im März sagte: „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“ Doch als die Bezirksregierung Holger Kück im Nachhinein per Mail aufforderte, seinen Finanzierungsengpass zu belegen, da ahnte er: Auf das Minister-Wort scheint wohl kein Verlass zu sein.

Holger Kück ist Geschäftsführer eines Unternehmens, das in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berät. Die Schwesterfirma, in der er ebenfalls in der Geschäftsführung sitzt, bietet entsprechende Schulungen vor Ort an. „Die Leute wollten uns nicht im Haus haben. Sie hatten Angst, wir schleppen Corona ein“, erzählt Kück. Innerhalb von drei, vier Tagen brachen im Schulungsbereich alle Aufträge weg. Die Einnahmeausfälle lagen schnell im sechsstelligen Bereich.

Für den Herner Unternehmer war klar: Er steckte in Schwierigkeiten. Also vertraute er dem Bundesfinanzminister und füllte den Online-Antrag für die Soforthilfe aus. Zwei DIN-A4-Seiten mit Ja-/Nein-Fragen. Ein halbes Jahr später fragt er sich: War das ein Fehler? Eine Frage, die sich viele Unternehmer stellen. Sie fürchten Rückzahlungsforderungen und wollen nicht als Subventionsbetrüger dastehen.

Das gilt für Empfänger von Soforthilfe

Als Olaf Scholz versprach, die Soforthilfe müsse nicht zurückgezahlt werden, ließ er das Kleingedruckte aus: Wer zu viel (Überkompensation) oder zu Unrecht Soforthilfe bekam, muss sie erstatten. Auf die Worte des Ministers können sich Unternehmer jedenfalls nicht berufen, wenn es um Rückforderungen geht. „Was zählt, ist das, was auf dem Antrag steht und nicht, was ein Politiker gesagt hat“, erklärt Susana Campos Nave, Fachanwältin für Strafrecht vom Beratungsunternehmen Rödl & Partner.

Wer hatte überhaupt Anspruch auf Förderung?

Waren viele Unternehmer also zu leichtsinnig, als sie den Antrag stellten? „Nein“, sagt Ralf Klein von der Steuerkanzlei FRTG. „Es gab ein zu großes Durcheinander bei den Informationen.“ Bund und Länder hätten sich teils widersprochen. Zum Beispiel bei der Frage zu den Lebenshaltungskosten. Nordrhein-Westfalen erlaubte etwa, die Hilfe auch zur Auszahlung eines individuellen Unternehmerlohns zu nutzen (jeweils 1000 Euro für die Monate April und März).

Der Bund hatte dagegen laut Klein etwas anderes vorgegeben: Wer für seinen Lebensunterhalt Geld brauche, solle Grundsicherung beantragen. Der Zugang dazu werde vereinfacht. „Dieses Hin und Her zwischen Bund und Ländern kann einem Unternehmer nicht zur Last gelegt werden“, sagt Betriebswirt Klein.


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