Das Corona-Maßnahmenpaket, das in der letzten Märzwoche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, enthält auch einige Komponenten, die für Unternehmer besonders wichtig sind. Der wichtigste Baustein ist vielleicht die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
„Geschäftsführer müssen nun bis zum 30. September keinen Insolvenzantrag mehr stellen, wenn ihr Betrieb durch die Corona-Krise zahlungsunfähig geworden ist“, erläutert Rechtsanwalt Nikolai Warneke, Partner der Wirtschaftskanzlei Noerr in Frankfurt am Main.
Geschäftsführern wird es außerdem erleichtert, den Betrieb in dieser Situation fortzuführen: Sie können weiterhin Zahlungen anweisen.
- impulse-Magazin
-
alle
-Inhalte
- digitales Unternehmer-Forum
- exklusive Mitglieder-Events
- und vieles mehr …