Veranstaltungen sind abgesagt, Lieferketten gestört, Betriebe geschlossen – die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen erschweren vielen Unternehmen die Erfüllung bereits geschlossener Verträge. Aber können sich Unternehmen auf höhere Gewalt berufen und Verträge einfach anpassen oder ganz auflösen? Oder kann der Kunde sogar Schadensersatz für verspätete oder nicht erfüllte Verträge verlangen?
Ist Corona ein Fall von höherer Gewalt?
„Das deutsche Recht liefert keine gesetzliche Definition, wann ein Ereignis als höhere Gewalt zu verstehen ist“, erklärt Alessandra Schnell, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht der Kanzlei Sonntag & Partner.
Da sich die Rechtsprechung aber mit dem Thema beschäftigt hat, gibt es zumindest eine Definition, an der man sich orientieren kann. Der Bundesgerichtshof versteht unter höherer Gewalt ein:
- betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis, das
- unvorhersehbar und ungewöhnlich ist und das
- mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht vermieden oder behoben werden kann.
- impulse-Magazin
- alle -Inhalte
- digitales Unternehmer-Forum
- exklusive Mitglieder-Events
- und vieles mehr …