Gesetzesänderungen im Juni 2024
Das ändert sich im Juni für Unternehmen und Verbraucher

Viel ist es nicht, aber die wenigen Gesetzesänderungen im Juni 2024 sind bedeutsam, etwa die Einführung der Chancenkarte und der doppelten Staatsbürgerschaft. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

30. Mai 2024, 11:41 Uhr, von Kathrin Halfwassen und Andreas Kurz

Chancenkarte und doppelte Staatsbürgerschaft gehören zu den Gesetzesänderungen im Juni 2024.
Von Chancenkarte über Staatbürgerschaft bis Amateurfunk – im Juni 2024 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft.

Gesetzesänderungen für Unternehmer im Juni 2024

Chancenkarte tritt in Kraft

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nach und nach umgesetzt. Zum 1. Juni nun kommt die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche: Damit können Personen aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen und hier auf Jobsuche gehen.

Fachkräfte mit voller Berufsanerkennung müssen dafür keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Personen, deren Ausbildung noch nicht anerkannt ist, können ebenfalls eine Chancenkarte erhalten: Dafür brauchen sie einen qualifizierten, im Ausbildungsstaat anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss sowie unter anderem einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2).

Wenn Personen mit Chancenkarte einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung erhalten und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, soll die Karte um bis zu zwei Jahre verlängert werden können. „Qualifizierte Beschäftigung“ bezieht sich dabei meist auf Berufe, für die ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung nötig ist.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in Kraft

Der CDU-Politiker Roland Koch gewann 1999 die hessische Landtagswahl unter anderem deshalb, weil er eine bundesweite Unterschriftenkampagne gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft unterstützte. 25 Jahre später kommt sie nun: Zum 27. Juni tritt die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Zudem soll die Einbürgerung schneller gehen: Wer zuwandert, kann schon nach fünf statt bisher acht Jahren eingebürgert werden, bei „besonderen Integrationsleistungen“ nach drei Jahren. Was genau in diese Kategorie fällt, wird im Einzelfall entschieden – gute berufliche Leistungen, beispielsweise überdurchschnittliche Abschlüsse, sollen aber dazu zählen.

Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, erhält vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt – und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Eine weitere Änderung: Angehörige der Gastarbeitergeneration sowie die ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter müssen keinen Einbürgerungstest mehr machen – es genügt, wenn sie nachweisen, sich „im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen“ zu können, wie es auf der Seite des Bundesinnenministeriums heißt.

Wahlrecht für Jugendliche ab 16

Falls Sie wie der Unternehmer Reinhold Würth eine Wahlempfehlung zur Europawahl am 9. Juni ausgeben möchten, können Sie diese auch an Auszubildende richten: Denn in Deutschland dürfen nach einer Änderung des Europawahlgesetzes erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

In den meisten Bundesländern gilt bei Kommunalwahlen schon länger das Wahlrecht ab 16, in manchen auch für Landtagswahlen. Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Wahlalter auch für die kommende Bundestagswahl auf 16 Jahre absenken. Dazu müsste aber das Grundgesetz geändert werden: Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig – diese fehlt bislang.

Familienunternehmer Würth hat seinen Beschäftigten übrigens empfohlen, nicht die AfD zu wählen.

Neue Strafvorschrift gegen Abgeordnete

Mitte Mai hat ein neues Strafgesetz den Bundesrat passiert: die unzulässige Interessenwahrnehmung. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe werden demnach „Mandatsträger“ bestraft, die „für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen“. Als Mandatsträger gelten Abgeordnete in Parlamenten des Bundes, der Länder oder auch auf europäischer Ebene.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Der neue Paragraf ergänzt den Paragrafen zur Abgeordnetenbestechung: Bisher waren nur Handlungen „bei“ der Wahrnehmung des Mandats strafbar, wenn sich also Abgeordnete dafür bezahlen lassen, in einer bestimmten Weise abzustimmen. Künftig gilt, dass auch Taten „während des Mandats“, also außerhalb der eigentlichen parlamentarischen Arbeit strafbar sein können – zum Beispiel, wenn Abgeordnete ihre Beziehungen spielen lassen, um sich Vorteile zu verschaffen.

Anlass für die Verschärfung ist die „Maskenaffäre“ von Unionsabgeordneten, die während der Corona-Pandemie hohe Provisionen kassiert hatten, weil sie Maskenkäufe an Unternehmen und Ministerien vermittelt hatten – nach bisherigem Recht nicht strafbar. Und: Umgekehrt können sich künftig auch die Menschen strafbar machen, die solche Provisionen zahlen.

Der neue Strafrechtsparagraf tritt nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft, voraussichtlich im Laufe des Juni.

Nur noch ein Gesamtziel im Klimaschutz

Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz entschärft: Bisher war festgelegt, dass sie ihre Klimaschutzziele jeweils in sechs Sektoren erreichen musste, darunter Industrie, Verkehr oder Gebäude. Künftig werden die Sektoren nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam betrachtet. Verfehlt ein Ministerium also sein Ziel, kann das mit einem positiven Ergebnis in einem anderen Sektor ausgeglichen werden.

War bislang absehbar, dass ein Ministerium in seinem Sektor die Klimaschutzziele nicht erreicht, musste es ein Sofortprogramm vorlegen. Auch die Pflicht fällt nun weg; ein Sofortprogramm soll es nur noch dann geben, wenn das Gesamtziel gefährdet ist.

Auch wenn sich an den Klimazielen an sich nichts ändert, kritisieren Umweltschutzverbände, dass die Regierung den Klimaschutz damit unzulässig aufweicht. So hat etwa der Verkehrssektor seine Ziele seit 2021 nicht mehr erreicht, was in der Gesamtschau aber nicht mehr so deutlich werden dürfte. Klagen gegen das neue Gesetz sind zu erwarten.

Inkrafttreten: nach Verkündung durch den Bundespräsidenten, voraussichtlich im Laufe des Juni

In eigener Sache
Das ChatGPT-Prompt-Handbuch
Das ChatGPT-Prompt-Handbuch
17 Seiten Prompt-Tipps, Anwendungsbeispiele und über 100 Beispiel-Prompts

Gesetzesänderungen für Verbraucher im Juni 2024

Bahncard nur noch digital

Das Portemonnaie wird nach einer Entscheidung der Deutschen Bahn zwangsweise um eine Karte ärmer: Die Bahncard 25 und 50 ist ab dem 9. Juni nur noch in digitaler Form erhältlich. Wer zum reduzierten Preis fahren möchte, braucht dann ein Kundenkonto auf bahn.de, muss sich die Bahn-App „DB Navigator“ runterladen und sein Kundenkonto damit verknüpfen. In der App ist dann die Bahncard mitsamt einem QR-Code hinterlegt und muss bei einer Ticketkontrolle vorgezeigt werden.

Bereits gekaufte Bahncards aus Plastik können Reisende so lange nutzen, bis der aufgedruckte Gültigkeitszeitraum endet.

Was aber, wenn Sie oder Mitarbeitende gar kein Smartphone nutzen? Wenn es verloren geht oder der Akku leer ist? Dann müssen Sie wohl auf die Kulanz des Zugbegleiters oder freie Steckdosen im Zug hoffen. Noch besser ist es aber, sich vorsichtshalber das sogenannte „Ersatzdokument“ auszudrucken – ein Art Bahncard im PDF-Format. Das Dokument enthält ebenfalls den QR-Code und soll laut Bahn zum 9. Juni in den Online-Kundenkonten hinterlegt sein.

Wer bereits ein Kundenkonto auf bahn.de besitzt, findet das Ersatzdokument mit wenigen Klicks, wer noch ein Kundenkonto einrichten muss, braucht ein paar Minuten länger. Eine genaue Anleitung mit Video (und Infos zu weiteren möglichen Konfliktszenarien) gibt es unter http://www.bahn.de/digitalebc.

Sie sind trotz aller Bemühungen ohne gültige Bahncard unterwegs, obwohl sie eine gekauft haben? Dann können sie diese innerhalb von 14 Tagen im DB Reisezentrum, über das Online-Portal oder direkt im persönlichen Chat unter https://db-fn.de „nachzeigen“ – und müssen dann eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro zahlen.

Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen endet

Es droht der schwarze Kanal: Bis zum 30. Juni müssen Millionen Mieter in Deutschland geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Denn ab Juli dürfen Vermieter infolge einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen.

Wollen Vermieterinnen und Vermieter die Kabelgebühren nicht für Ihre Mieterinnen und Mieter übernehmen, müssen sie bestehende Sammelverträge kündigen. Wer als Mieter den bestehenden Kabelanschluss dann weiter nutzen möchte, muss einen Einzelvertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen.

Läuft der Sammelvertrag dagegen weiter, tragen Vermieter und Vermieterinnen die Kosten künftig selbst.

Amateurfunk wird modernisiert

Für die hierzulande rund 61000 Menschen mit Amateurfunk-Zulassung wird das Hobby zum 24. Juni moderner: Laut der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung ist dann ein sogenannter Remote-Betrieb möglich – also das Funken auch aus Schrebergärten oder der eigenen Küche heraus, selbst wenn dies nicht der eigentliche Betriebsort ist. Weitere Änderung: Bislang brauchten Funkamateure, die andere Personen anleiten wollten, ein spezielles Ausbildungsrufzeichen – diese Voraussetzung fällt nun weg.

Impulse-Akademie-Angebot
Marketingtexte schreiben mit ChatGPT
Online-Workshop mit Nicole Basel
Marketingtexte schreiben mit ChatGPT
Mehr lesen über