Gesetzesänderungen im Juli 2024
Das ändert sich im Juli für Unternehmen und Verbraucher

Ob Mautpflicht, die Rente oder Getränkedeckel: Für Unternehmen und Verbraucher treten im Juli 2024 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

1. Juli 2024, 10:00 Uhr, von Verena Bast, Wirtschaftsredakteurin

Die Rente steigt, die Mautpflicht wird ausgeweitet: Diese Gesetzesänderungen treten im Juli 2024 in Kraft.
Die Rente steigt, die Mautpflicht wird ausgeweitet: Diese Gesetzesänderungen treten im Juli 2024 in Kraft.

Was ändert sich ab Juli 2024 für Unternehmer?

Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet: Ab 1. Juli 2024 gilt sie schon für kleinere Lastkraftwagen und Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen, sofern sie für den Güterkraftverkehr verwendet werden. Bisher lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Die Lkw-Maut ist eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.

Ausgenommen sind laut Bundesregierung Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Diese sind dann von der Lkw-Maut befreit, wenn sie Material, Ausrüstungen oder Maschinen befördern oder damit handwerklich hergestellte Güter ausgeliefert werden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die unter die Ausnahme fallen.

Keine Mautpflicht gibt es laut ADAC für Fahrzeuge, die beispielsweise mit Betten und Wohnraum dauerhaft und fest ausgestattet sind und mit denen ausschließlich Personen befördert werden.

Gerüstbau wird eingeschränkt

Nicht nur Gerüstbauer, auch viele andere Handwerker wie zum Beispiel Maler durften bislang Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Das galt nicht nur für Aufträge, für die sie selbst ein Gerüst benötigten. Sie durften diese auch für andere Auftraggeber aufstellen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Handwerkern, die nicht Gerüstbauer sind, ist es dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste aufzustellen, die sie für ihre eigenen Leistungen brauchen.

Feste Getränkedeckel sind Pflicht

Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks müssen ab Juli 2024 eine nicht mehr abtrennbare Verschlusskappe haben. Die sogenannten Tethered Caps („angebundene Kappen“) sind dann Pflicht für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, also etwa für Wasser oder Milch.

Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

Ab dem 7. Juli 2024 werden eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen für neu zugelassene Autos Pflicht. Der wichtigste: der Notbremsassistent. Für Andreas Herrmann, Direktor am Institut für Mobilität in St. Gallen, „das zentrale Element, um Autos sicherer zu machen“. Der Assistent könne Hindernisse „im Prinzip in Echtzeit identifizieren und das Bremskommando weiterleiten“, sagte er dem ZDF.

Pflicht wird außerdem

  • ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent,
  • ein Rückfahrassistent,
  • ein Spurhalteassistent,
  • ein Müdigkeits-Warnsystem,
  • ein Notbremslicht
  • und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.

Blackbox fürs Auto kommt

Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) ist ab dem 7. Juli auch ein Event Data Recorder (EDR). Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug zeichnet der EDR Daten auf, die nach einem Unfall ausgewertet werden können. Laut ADAC erfolgt die Speicherung nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.

Was ändert sich ab Juli 2024 für Verbraucher?

Renten steigen

Zum 1. Juli 2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Die Bezüge steigen in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland.

Für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge ebenfalls. Ab 1. Juli 2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.

Auch die Erwerbsminderungsrente erhöht sich. Diese erhält, wer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf teilweise oder ganz aufgeben muss. Wie hoch der Zuschlag ist, hängt nach Angaben der Bundesregierung vom Rentenbeginn ab:

  • Lag der Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
  • Wer erst seit dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhält, geht leer aus.

Ein Antrag zur Auszahlung des Zuschlags ist nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.

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Cannabisanbau erlaubt

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der kontrollierte Anbau und Konsum von Cannabis legalisiert. Bis zum 1. April 2024 war beides verboten: Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) standen auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel im Betäubungsmittelgesetz. Am 1. Juli 2024 tritt die zweite Stufe des Cannabisgesetzes in Kraft. Ab dann wird Folgendes gelten:

  • Wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland lebt, darf sich mit anderen Personen in sogenannten Anbauvereinigungen (eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften) zusammentun, um Cannabispflanzen zu ziehen und Cannabis zu erwerben.
  • Diese Einrichtungen dürfen nicht gewerblich und gewinnorientiert sein.
  • Jede Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben.
  • Jede Person darf nur in einer Vereinigung Mitglied sein.
  • Vereinigungen dürfen an jedes Mitglied maximal 25 Gramm am Tag und 50 Gramm pro Monat ausgeben. Für Mitglieder unter 21 Jahren liegt die maximale monatliche Abgabemenge bei 30 Gramm.

Bundestag und Bundesrat beschlossen zudem im Juni, dass die Länder mehr Flexibilität im Umgang mit Großanbauflächen für Cannabis erhalten. Das Gesetz ermöglicht es den Behörden, Anbauvereinigungen die erforderliche Erlaubnis zu verweigern, wenn sich deren Anbauflächen im gleichen Gebäude oder Objekt wie Anbauflächen anderer Vereinigungen oder in unmittelbarer Nähe zu solchen befinden. Damit will der Gesetzgeber kommerzielle „Plantagen“ für Cannabis verhindern.

Gemeinden können 30er-Zonen leichter einführen

Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt die Kommunen, mehr und leichter 30er-Zonen oder Anwohnerparkflächen auszuweisen. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen.

Einfacher erlassen können Kommunen künftig beispielsweise 30er-Zonen rund um Spielplätze oder entlang von Schulwegen mit viel Autoverkehr. An solchen Stellen mussten sie bisher zuerst eine besondere Gefährdung nachweisen, beispielsweise durch einen bereits passierten schweren Unfall. Soweit muss es jetzt nicht mehr kommen.

Die Gesetzesänderung war hoch umstritten. Weil der Bundesrat zunächst seiner Zustimmung verweigert hatte, schaltete die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss ein. Mitte Juni einigten sich die Beteiligten jedoch. Das Gesetz tritt voraussichtlich noch im Juni 2024 in Kraft.

Videokonferenzen bei Gerichtsprozessen möglich

Durch ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes neues Gesetz ist es künftig möglich, Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz abzuhalten. Vollvirtuelle Gerichtsprozesse sind demnach allerdings nur erlaubt, wenn sich die Fälle dafür eignen. Was das genau bedeutet, wird die Praxis zeigen.

Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien die Videoverhandlung sowohl erlauben als auch vorschreiben. Schreibt er die Videoverhandlung vor, können Beteiligte dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr umlagefähig

Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieter noch die Kosten für Kabelfernsehen als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Ab dem 1. Juli 2024 sind nach Angaben des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ nur noch die Kosten für den Betriebsstrom der Anlagen und bei Gemeinschaftsantennenanlagen die Wartungskosten umlagefähig.

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