Gesetzesänderungen August 2024
Das ändert sich im August für Unternehmen und Verbraucher

Briefzustellung, Anerkennung von Berufserfahrung, Bafög: Im August 2024 treten wieder einige neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Was sich genau ändert: ein Überblick.

22. Juli 2024, 11:22 Uhr, von Verena Bast, Wirtschaftsredakteurin

Eine Grafik mit Zeichnungen etwa eines Formulars mit Stempel und Ordnern. Auf der Grafik steht Gesetzesänderungen 2024
Postzustellung und 30er-Zonen: Diese Gesetzesänderungen im August 2024 sollten Sie kennen.
© impulse

Was ändert sich im August 2024?

Briefzustellung

Bisher müssen Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen. Künftig darf das auch drei Werktage dauern. Verteilt werden die Postsendungen weiterhin an sechs Tagen pro Woche. Das schreibt das Postrechtsmodernisierungsgesetz vor, das am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt – also spätestens im August – in Kraft tritt.

Außerdem dürfen künftig neben Logistikunternehmen wie DHL und Hermes mehr Dienstleister als bisher Pakete zustellen. Voraussetzung für den Marktzugang ist, dass sich die Unternehmen (und Subunternehmen) an die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitsbedingungen halten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen also zum Beispiel maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten und müssen mindestens den Mindestlohn erhalten. Um Verstöße früher zu erkennen und gegen sie vorzugehen, richtet die Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

Neu ist zudem, dass Privatpersonen und Unternehmen auf Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg einen entsprechenden Hinweis anbringen müssen. Gleiches gilt für Pakete mit mehr als 20 kg Gewicht. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, muss es durch zwei Personen oder mit einem Hilfsmittels wie einer Sackkarre zugestellt werden.

Anerkennung der Berufserfahrung

Am 1. August tritt das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die Menschen ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt haben, formal festgestellt und bescheinigt werden können. Teilnehmer des Verfahrens erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Berufserfahrung muss eineinhalbmal so lang sein wie eine Ausbildung im jeweiligen Beruf.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sollen das Validierungsverfahren ab Januar 2025 flächendeckend anbieten.

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Ab dem 1. August 2024 haben mehr junge Menschen einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Dann treten Änderungen in Paragraf 76 des Sozialgesetzbuches III in Kraft.

Förderungsberechtigt sind dann junge Menschen,

  • die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und selbst mit staatlicher Unterstützung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.
  • deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde und es aussichtslos ist, dass sie eine andere betriebliche Berufsausbildung aufnehmen, selbst mit einer Förderung.
  • die in einer Region wohnen, in denen es zu wenige betriebliche Ausbildungsplätze gibt und die nachweisen können, dass sie ausreichend viele Bewerbungen geschrieben haben. Was ausreichend konkret bedeutet, ist noch unklar.

Als außerbetriebliche Ausbildung gelten in Deutschland Ausbildungsverhältnisse, die vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder mit öffentlichen Mitteln beziehungsweise Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Ende ihrer Schulzeit oder nach dem Abbruch einer bereits begonnenen Ausbildung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden.

Gelingt es dem Ausbildungsträger, einen Menschen von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln, erhält dieser eine höhere Prämie als bisher (3000 Euro statt 2000 Euro).

Neu ist außerdem: Um einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen, können jungen Menschen, die in eine betriebliche Ausbildung wechseln, dort weiter gefördert werden.

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Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk

Ab dem 1. August erhalten Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk mehr Geld. Unternehmen müssen im 1. Ausbildungsjahr dann 800 Euro zahlen (vorher 770 Euro). Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 885 Euro (vorher 850 Euro) und im dritten 1050 Euro (vorher 1015 Euro).

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Zum 1. August 2024 sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Für Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt die Vergütung dann 8,04 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Eigentümer nur einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen. Speisen sie den gesamten Strom ein, liegt die Vergütung bei 12,73 Cent/Kilowattstunde. Bei Anlagen mit 10 bis 40 kWp sind es 6,95 bzw. 10,68 Cent/Kilowattstunde. Erzeugt die PV-Anlage 40 bis 100 kWp erhalten Eigentümer 5,68 bzw. 10,68 Cent/Kilowattstunde. Kilowatt-Peak, kurz kWp, ist das Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage.

Diese Werte gilt für jede Photovoltaikanlage, die bis zum 30.01.2025 in Betrieb genommen wird. Danach sinken die Werte erneut.

30er-Zonen

Nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat im Juli nun auch entsprechenden Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Kommunen können damit leichter Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, etwa vor Spielplätzen, Schulwegen oder Zebrastreifen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August.

Cannabis am Steuer

Wann darf man sich nach Cannabiskonsum noch hinters Steuer setzen? Das schreibt nun das Straßenverkehrsgesetz vor. Die Grenze liegt demnach bei einem Wert von 3,5 Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum. Wer diese überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro rechnen. Noch höher soll das Bußgeld sein, wenn jemand zusätzlich Alkohol getrunken hat.

Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell untersagt.

Bafög-Sätze

Bafög-berechtigte Studierende erhalten bald mehr Geld. Der Bafög-Satz für den monatlichen Grundbedarf steigt von 452 Euro auf 475 Euro. Studenten und Studentinnen, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, erhalten 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

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Neu ist: Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten eine Studienstarthilfe von 1000 Euro.

Außerdem steigt der Freibetrag für eigenes Einkommen, sodass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zu 538 Euro (Minijob-Grenze) dazu verdienen dürfen.

Neu eingeführt wird zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll es eine verlängerte Frist für einen Wechsel der Studienrichtung geben.

Die 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hatte am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert. Sie tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August.

Geschlechtseintrag

Wer sein Geschlecht ändert und dies eintragen lassen will, kann das ab dem 1. August nach den Vorgaben des neuen „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ anmelden. Das Gesetz löst das Transsexuellengesetz von 1980 ab. Änderungen sollen damit einfacher werden: Volljährige Menschen sollen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihren Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Eine Änderung müssen diese drei Monate vorher beim Standesamt anmelden.

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