Um die Ausbereitung des Corona-Virus einzudämmen, mussten Geschäfte, Fitnessstudios, Friseurbetriebe und Bars wochenlang schließen. Gastronomen durften Essen nur außer Haus verkaufen, Hotels nur Geschäftsreisende beherbergen. Viele Betriebe sind durch den Umsatzausfall oder -einbruch in eine massive finanzielle Schieflage geraten. Um das abzufedern, beschloss die Bundesregierung Nothilfen, Zuschüsse und spezielle Kreditprogramme. Aber muss der Staat Unternehmen auch für den durch die Betriebsschließungen entstandenen Umsatzverlust entschädigen?
Einen Anspruch auf Entschädigung für die flächendeckenden Betriebsschließungen der vergangenen Wochen sieht das Infektionsschutzgesetz, auf Basis dessen die Landesregierungen Schließungsverordnungen erlassen haben, nicht vor. Dennoch könnte Firmeninhabern eine Entschädigung zustehen. „Ich bin davon überzeugt, dass alle, die unmittelbar von Schließungen oder faktischen Stilllegungen ihres Geschäfts betroffen waren, Ansprüche auf Entschädigung haben“, sagt Rechtsanwalt Niko Härting aus Berlin, der sich mit seinem Team intensiv mit dem komplexen Thema befasst hat.
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