Wenn der Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH sich wohlversorgt zur Ruhe setzt, kann die Unternehmerfamilie jede Menge Steuern sparen – vorausgesetzt, der Senior zieht sich vollständig aus dem Tagesgeschäft zurück. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az.: X R 35/16)
Der Urteilsfall betrifft ein klassisches Modell der vorweggenommenen Erbfolge: Dazu reicht der Unternehmer mindestens 50 Prozent der GmbH-Anteile an die Kinder weiter, die ihm dafür eine lebenslange Rente zahlen. Diese richtet sich nicht nach dem Wert der Firma, sondern ist so zu bemessen, dass der Senior gut versorgt wird und der Nachfolger die Beträge aufbringen kann. Vorteil: Die Versorgungsleistungen dürfen die Kinder als Sonderausgaben absetzen. Das spart Einkommenssteuer – pro Jahr bis zu 47,5 Prozent inklusive Soli.
Zwar muss der Senior die Rente als sonstige Einkünfte versteuern. Sein Steuersatz liegt jetzt aber meist unter dem der Kinder, sodass die Familie unterm Strich einen beachtlichen Vorteil verbucht. Außerdem sind bei diesem Konzept keine stillen Reserven im Betriebsvermögen aufzulösen. Das bedeutet vor allem bei ertragsstarken Firmen zusätzlich enorme Steuerersparnis.
Dies alles, so befand der BFH, funktioniert aber nur, wenn der Junior die Geschäftsführung übernimmt und der Senior diese Position aufgibt. Er kann aber weiterhin mitgestalten – etwa als Berater mit finanzfestem Vertrag. Darin sind die Aufgaben (keine Managementtätigkeiten) detailliert zu beschreiben. Und das Honorar darf der Vergütung entsprechen, die man einem fremden Berater zahlen würde.
Vorteilsrechnung: Vorweggenommene Erbfolge
Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hört auf. Er will auf jeden Fall Steuern auf die stillen Reserven der Firma vermeiden. Deshalb übergibt er den Betrieb komplett an den Sohn – gegen eine lebenslange Versorgungsrente von 6000 Euro pro Monat. Außerdem legt er die Geschäftsführung nieder; dafür ist nun der Junior zuständig. Mit ihm schließt der Senior einen Beratervertrag für ein Honorar von 3000 Euro pro Monat. Die Rechnung zeigt, wie viel Steuer die Familie so Jahr für Jahr spart:
Was der Senior zahlt | |
Rentenbezüge | 72.000 Euro |
Beraterhonorar | 36.000 Euro |
Insgesamt | 108.000 Euro |
Steuerlast* (z.B. 30%) | 32.400 Euro |
Was der Junior spart | |
Rente (Sonderausgaben) | 72.000 Euro |
Steuervorteil* (z.B. 45%) | 32.400 Euro |
Honorar (Betriebsausgabe) | 36.000 Euro |
Steuervorteil** ( z.B. 30%) | 10.800 Euro |
Steuervorteil insgesamt | 43.200 Euro |
Unterm Strich gespart | 10.800 Euro |
* Einkommenssteuer
**Körperschafts- und Gewerbesteuer