Welche Voraussetzungen gelten?
Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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