Verluste aus Termingeschäften
Gericht: Verluste aus Optionen möglicherweise ohne Limit absetzbar

Wer mit Termingeschäften Verluste schreibt, kann diese eigentlich nur bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzen. Doch ein Finanzgericht hält das für verfassungswidrig. Was Anleger jetzt tun müssen.

30. Mai 2024, 08:39 Uhr, von Katrin Dorn, aufgezeichnet von Reinhard Klimasch

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Verluste aus Termingeschäften
Ab an den Schreibtisch: Kapitalanleger sollten gegen die ein­geschränkte Verrechnung in Steuerbescheiden Einspruch einlegen.
© sbego2000 / iStock / Getty Images Plus

Erfreuliche Perspektive für private Kapital­anleger: Womöglich dürfen sie Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus solchen Kontrakten demnächst in voller Höhe Steuer sparend ausgleichen. Derzeit ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt; doch diese Beschränkung sei verfassungswidrig, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 V 1674/23).

Davon profitieren würden Anleger, die mit Optionen auf die Preisentwicklung von Aktien oder Rohstoffen spekulieren. Dabei haben sie etwa bei Aktienoptionen das Recht, eine bestimmte Stückzahl von Anteilen zu einem vorher festgelegten Kurs und zu einem definierten Zeitpunkt oder Zeitraum zu kaufen oder zu verkaufen. Verbuchen sie hier Verluste, stehen sie bei der Steuer bislang schlecht da: Sie können die roten Zahlen nicht mit anderen Einkünften (etwa Firmengewinne, Mieten) verrechnen, sondern nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften.


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