Erfreuliche Perspektive für private Kapitalanleger: Womöglich dürfen sie Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus solchen Kontrakten demnächst in voller Höhe Steuer sparend ausgleichen. Derzeit ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt; doch diese Beschränkung sei verfassungswidrig, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 V 1674/23).
Davon profitieren würden Anleger, die mit Optionen auf die Preisentwicklung von Aktien oder Rohstoffen spekulieren. Dabei haben sie etwa bei Aktienoptionen das Recht, eine bestimmte Stückzahl von Anteilen zu einem vorher festgelegten Kurs und zu einem definierten Zeitpunkt oder Zeitraum zu kaufen oder zu verkaufen. Verbuchen sie hier Verluste, stehen sie bei der Steuer bislang schlecht da: Sie können die roten Zahlen nicht mit anderen Einkünften (etwa Firmengewinne, Mieten) verrechnen, sondern nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften.
- impulse-Magazin
-
alle
-Inhalte
- digitales Unternehmer-Forum
- exklusive Mitglieder-Events
- und vieles mehr …