Steuern aufs Mobilitätsbudget
So wird ein Mobilitätsbudget für Mitarbeitende künftig steuerfrei

Beschäftigte sollen durch eine Gesetzesänderung keine Steuern auf ein Mobilitätsbudget mehr zahlen müssen. Auch Zuschüsse in bar sind dann steuerfrei. Was Arbeitgeber dafür tun müssen.

22. Juli 2024, 09:16 Uhr, von Verena Bast, Wirtschaftsredakteurin

Bild eines weißen Autos in Seitenansicht auf hellblauem Hintergrund.
Wenn Mitarbeitende keine Steuern aufs Mobilitätsbudget zahlen sollen, müssen Arbeitgeber die Steuer übernehmen.
© Altayb / iStock / Getty Images Plus

Steuern aufs Mobilitätsbudget: Das sieht die Gesetzesänderung vor

Ob fürs Rad, die Bahn oder Carsharing – Arbeitgeber können ihrem Team ein Mobilitätsbudget anbieten. Mit einem Mobilitätsbudget können Mitarbeitende für Fahrten das für sie passende Verkehrsmittel wählen – im Rahmen eines vereinbarten Budgets. Dazu zählen etwa öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn, Leihfahrräder, E-Scooter, Carsharing, ein (E-)Fahrrad oder Taxis.

Zahlen Firmen aktuell beispielsweise einen Zuschuss zu privaten Fahrtkosten in Form von Geld, ist das bisher steuerpflichtig und Mitarbeitende müssen darauf Lohnsteuern zahlen.

Das soll sich ändern. Das Bundesfinanzministerium hat im Mai einen Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgelegt. Er enthält eine neue Regelung im Hinblick auf die Versteuerung von Mobilitätsbudgets.

Mitarbeitende sollen künftig keine Steuern auf ihr Mobilitätsbudget zahlen müssen, wenn der Arbeitgeber die eigentlich dafür anfallende Lohnsteuer übernimmt. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber 25 Prozent Pauschalsteuer auf die tatsächlich angefallenen Ausgaben innerhalb des Mobilitätsbudgets ans Finanzamt zahlt, muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin keine Steuern zahlen.

Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Versteuerung des Mobilitätsbudgets für Mitarbeitende?

Das ist nötig, damit für Mitarbeitende keine Steuern aufs Mobilitätsbudget anfallen:

  • Das Mobilitätsbudget muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
  • Es darf maximal 2400 Euro pro Jahr betragen, also im Schnitt höchstens 200 Euro pro Monat.
  • Das Mobilitätsbudget soll für außerdienstliche – also private – Fahrtkosten genutzt werden können.
  • Das Unternehmen zahlt eine Pauschalsteuer von 25 Prozent.

Was kann das Mobilitätsbudget beinhalten?

Die Bundesregierung will möglichst umweltverträgliche Mobilitätsangebote fördern. Explizit nennt der Gesetzesentwurf beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Car-Sharing
  • Bike-Sharing
  • sonstige Sharing-Angebote
  • E-Scooter

Ausgenommen sind Flugkosten, Kosten für private Pkw und Arbeitnehmern dauerhaft überlassene Dienstwagen beziehungsweise betriebliche Kraftfahrzeuge. Auch für dauerhafte Mietwagen-, Leasing- oder Abo-Modelle gilt die Regelung nicht. Arbeitgeber können also nicht die Leasingrate für das Privatauto des Mitarbeitenden übernehmen, wenn das Budget steuerbegünstigt sein soll. Gleiches gilt für Spritkosten oder Reparaturen.

Das Mobilitätsbudget kann nicht nur Gutscheine beinhalten, sondern auch einen Zuschuss in Form von Geld. Dieser war bisher immer steuerpflichtig. Neu ist, dass Arbeitgeber die Steuerzahlung für Mitarbeitende – wie oben beschrieben – übernehmen können. Damit ist der Zuschuss für Mitarbeitende steuerfrei. „Das ist auf jeden Fall eine Erleichterung“, sagt Steuerberater Klaus Bührer von der Kanzlei Dornbach in München. Eine nachträgliche Erstattung von Kosten soll dabei möglich sein.

Was gilt für berufliche Fahrtkosten?

Für berufliche Fahrtkosten oder Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit soll die Regelung nicht gelten. Schließlich übernehmen Arbeitgeber rein berufliche Fahrtkosten ohnehin und können diese als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Für privat genutzte Dienstwagen gibt es zwei Möglichkeiten: die 1-Prozent-Versteuerung und das Führen eines Fahrtenbuchs. „Wenn man sich die Dokumentation über das Fahrtenbuch nicht antun möchte, landet man zwangsläufig in der 1-Prozent-Versteuerung“, sagt Steuerberater Klaus Bührer. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz des Bruttolistenpreise monatlich der Lohnsteuer unterworfen wird. Autos mit Verbrennermotor werden mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Für E-Autos gelten bestimmte Begünstigungen: Je nach Höhe der CO2-Emmissionen, dem Bruttolistenpreis und dem Anschaffungszeitpunkt müssen Arbeitnehmer 0,5 Prozent beziehungsweise 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, wenn sie den Dienstwagen auch privat nutzen.

Für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden beispielsweise ein Jobticket bezahlen oder zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Das Jobticket ist steuerfrei, wenn dieses für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb verwendet wird. Darüber hinaus kann hierfür auch die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat verwendet werden. Doch Achtung: „Sobald diese Grenze überschritten wird, ist die gesamte Summe steuer- und sozialabgabenpflichtig“, warnt Steuerberater Klaus Bührer.

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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen fürs Jobticket oder Dienstrad müssen übrigens nicht auf den Freibetrag von 2400 pro Jahr für das Mobilitätsbudget angerechnet werden.

Fazit: Wollen Arbeitgeber ihrem Team ein Mobilitätsbudget für private Fahrten zur Verfügung stellen, können sie es so gestalten, dass dieses für die Mitarbeitenden – zumindest bis zu einem Betrag von 2400 Euro pro Jahr – steuerfrei ist. Die Steuer für das Mobilitätsbudget übernimmt dann das Unternehmen.

Der Experte
Klaus Bührer ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Rechts- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach in München. Die Kanzlei berät hauptsächlich mittelständische Unternehmen.

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