Schenkungsvertrag
So behalten Sie Nießbrauch und andere Rechte bei einer Schenkung

Eine Schenkung lässt sich an viele Bedingungen knüpfen – nicht nur an einen Nießbrauch. Manche Klauseln sollten in keinem Schenkungsvertrag fehlen.

17. September 2020, 18:17 Uhr, von Peter Neitzsch, Wirtschaftsredakteur

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Durch einen Schenkungsvertrag können Sie Ihre Rechte bei einer Schenkung festlegen
© BreakingTheWalls / photocase.de

Es gibt viele gute Gründe, einen Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten auf die Kinder oder den Lebenspartner zu übertragen. Für eine Schenkung spricht etwa die Möglichkeit, dabei Steuern zu sparen – so können Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre wieder genutzt werden.

Warum gerade die Krise ein guter Zeitpunkt für Schenkungen ist, erfahren Sie hier.

Ein weiteres Argument für eine vorzeitige Vermögensübertragung ist der größere Gestaltungsspielraum: Anders als eine Erbschaft lässt sich eine Schenkung leichter an Bedingungen knüpfen. Der Schenkende kann Wertpapiere, Wohneigentum und Betriebsanteile nach seinen Vorstellungen abgeben – und im besten Fall einen späteren Streit ums Erbe verhindern.

Ein Schenkungsvertrag bewahrt vor bösen Überraschungen und sichert die Interessen des Gebers über die Schenkung hinaus. Gerade bei der Übertragung von großen Vermögen sollte deshalb immer ein beurkundeter Schenkungsvertrag beim Notar geschlossen werden.

Über diese Klauseln sollte der Schenker vor Vertragsabschluss nachdenken:


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