Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmer katastrophale Folgen. Selbst für so elementare Dinge wie die Miete für die Geschäftsräume, für Strom und Telekommunikationsdienste könnte bald das Geld ausgehen.
In ihrem „Corona-Abmilderungsgesetz“ bietet die Bundesregierung je nach Vertrag unterschiedliche Erleichterungen an: zum einen für Mietverträge, zum anderen für „wesentliche Dauerschuldverhältnisse“. Das Gesetzespaket wurde am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet und tritt wenige Tage später in Kraft.
Mietverträge
Muss ich die Miete für meine Geschäftsräume weiterzahlen?
Auch wenn ein Friseur seinen Laden geschlossen halten muss, ein Gastronom keine Gäste mehr bekochen darf, bleiben beide zur Mietzahlung verpflichtet. Sie dürfen die Miete für die Geschäftsräume nicht mindern, selbst wenn eine behördliche Verfügung deren Öffnung verbietet.
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