Schaukeln statt schenken – das ist für Ehepaare oft die richtige Strategie, wenn sie untereinander größere Beträge übertragen wollen, um ihr Vermögen in etwa gleich zu verteilen – und das möglichst ohne Finanzamt.
Dazu wechseln die Ehepartner zunächst vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den der Gütertrennung. Damit wird der Zugewinnausgleich fällig: Wer in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, weil er zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Praxis erfolgreich führt, zahlt von dem Überschuss jetzt die Hälfte an den anderen aus – und zwar ohne Schenkungsteuer. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Schenkung, da der ausgleichsberechtigte Ehegatte darauf einen Anspruch hat. Danach folgt der Wechsel zurück in die Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute schaukeln also zwischen den Güterständen hin und her – wann immer und so oft es für sie Sinn macht, völlig legal.
Diese weiteren Vorteile hat die Güterstandsschaukel
Zudem hat es weitere Vorteile: Der persönliche Freibetrag der Ehepartner von jeweils 500.000 Euro alle zehn Jahre bleibt unberührt und steht für weitere steuerfreie Vermögenstransfers untereinander zur Verfügung. Und es gelingt, mehr Vermögen steuerfrei an die Kinder weiterzureichen, weil die jetzt ihre Freibeträge besser ausschöpfen können (400.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre).
Die Güterstandsschaukel erfordert zwei notariell beurkundete Eheverträge. Dazwischen sollten vorsorglich ein paar Monate (Schamfrist) liegen, um jeden Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch auszuschließen. Auf der ganz sicheren Seite ist, wer für den Wechsel zudem wirtschaftliche Gründe parat hat, etwa den Schutz des Familienvermögens vor riskanten Entscheidungen in der Firma oder Praxis (Haftung).
Vorteilsrechnung für die Güterstandsschaukel
Ein Unternehmer-Ehepaar lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Einer der Ehepartner hat im Laufe der gemeinsamen Jahre 4,5 Millionen Euro mehr Vermögen erwirtschaftet als der andere (Zugewinn). Davon will er jetzt zum Ausgleich die Hälfte abgeben. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Der Partner kann das Geld schenken, oder die Eheleute wechseln zur Gütertrennung und wieder zurück. Die Rechnung zeigt, wie viel Schenkungsteuer die Eheleute dabei sparen:
Variante Schenkung | in Euro |
---|---|
Schenkungsbetrag | 2.250.000 |
minus Freibetrag | 500.000 |
zu versteuern | 1.750.000 |
Schenkungssteuer (19 %) | 332.500 |
Variante Güterstandsschaukel | in Euro |
---|---|
Zugewinn | 4.500.000 |
Zugewinnausgleich (50 %) | 2.250.000 |
zu versteuern | 0 |
Schenkungsteuer gespart | 332.500 |
aufgezeichnet von Reinhard Klimasch
Lesen Sie hierzu auch: Schenkung: So verschenken Sie Vermögen an die Kinder