Deutschlandweit sind wegen der Corona-Pandemie Betriebe geschlossen – auf Anordnung der Behörden. Vor allem Gastwirte, Hoteliers, Ärzte, Sportanlagenbetreiber oder Lebensmittelhersteller haben für solche Fälle eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen. Diese springt ein, wenn ein Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetz schließen muss. Teilweise wird die BSV-Police nicht separat abgeschlossen, sondern ist Bestandteil eines Gewerbeversicherungspakets oder eine Erweiterung der Betriebsunterbrechungs-Police.
Doch ob Versicherungen tatsächlich zahlen müssen, wenn der Betrieb aufgrund von Corona geschlossen wurde, darüber streiten derzeit Assekuranzen, Versicherungsmakler und Juristen.
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