Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver werden – so will es der Gesetzgeber. Was es dafür braucht? Natürlich ein Gesetz mit einem Monsternamen: das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieses wird schon seit 2018 schrittweise eingeführt und hat Auswirkungen für Arbeitgeber: Sie müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, finanziell unterstützen. Bisher galt das nur für neu abgeschlossene Versicherungsverträge. Doch ab Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch bestehende Verträge bezuschussen.
Chefinnen und Chefs sollten spätestens jetzt handeln. Wer entsprechende Verträge bis zum Jahreswechsel noch nicht umgestellt hat, riskiert, später mit unvorhergesehenen Kosten konfrontiert zu sein. „Nur etwa die Hälfte der Firmen, die ich berate, sind fertig“, sagt der selbstständige und unabhängige bAV-Fachberater Martin Horoba aus Montabaur. Viele haben die Umstellung vor sich hergeschoben, weil das Gesetz mehr Bürokratieaufwand und höhere Kosten bedeutet. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten und was Sie tun müssen.
Welche Mehrausgaben auf Firmen zukommen
Von der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung profitierten bisher nicht nur Angestellte, sondern auch Unternehmen: Zahlt ein Mitarbeiter in eine Betriebsrente ein, wird ein monatlicher Beitrag direkt vom vereinbarten Bruttogehalt abgezogen. Auf den eingezahlten Betrag werden keine Sozialversicherungsabgaben erhoben. Man spricht auch von Entgeltumwandlung. Je nach Höhe des Versicherungsbeitrags sparten Firmen so bisher im Durchschnitt 20 bis 30 Euro Sozialversicherungsbeiträge pro Mitarbeiter und Monat.
Nun sollen Arbeitgeber nicht mehr von der Vorsorgeleistung ihrer Angestellten profitieren und stattdessen die Ersparnis an die Teammitglieder weitergeben. Deshalb müssen sie künftig mindestens 15 Prozent des Mitarbeiterbeitrags als Zuschuss obendrauf legen. Zahlt der Angestellte also 100 Euro monatlich in die Betriebsrente ein, muss die Firma 15 Euro dazugeben. Mitarbeiter können maximal 284 Euro pro Monat ihres Gehalts sozialversicherungsfrei umwandeln (Stand 2021).
Der Zuschuss gilt nur für bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung, dazu gehören die Direktversicherung, der Pensionsfonds und die Pensionskasse.
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