Neue Steuerwelt: Ab 2022 können sich Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG) und Partnerschaftsgesellschaften wie Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbHs) besteuern lassen. Möglich wird diese Option durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG), das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Warum kann sich die Option lohnen?
Die neue Wahlmöglichkeit kann zu einer beachtlichen Ersparnis führen. Denn die Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern den Gewinn mit ihrem persönlichen Tarif – also mit bis zu 47 Prozent Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag (Gewerbesteuer wird angerechnet).
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