Wer in schwierigen Zeiten weiteres Geld in seine Firma pumpen will, erhöht üblicherweise das Eigenkapital. Es gibt aber gerade einen viel attraktiveren Weg, dem Betrieb liquide Mittel zuzuführen.
Firmeninhaber können ein sogenanntes Gesellschafterdarlehen ausgeben. Das neue COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) hat dafür die Regeln im Sinne der Unternehmer gelockert. „Gesellschafter tragen nun ein geringeres Risiko, wenn sie ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren, anstatt diesem weiteres Eigenkapital zuzuführen“, erklärt Alexandra Schluck-Amend, Fachanwältin für Insolvenzrecht und Partnerin der Stuttgarter Kanzlei CMS Hasche Sigle.
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