Vermietete Wohnimmobilien sind vielfach fester Bestandteil im Portfolio von Unternehmern und Freiberuflern. Wer wegen gestiegener Zinsen und Baukosten Investitionen zurückgestellt hatte, kann mit zusätzlichen Steuerersparnissen durch das Wachstumschancengesetz neu kalkulieren. Denn jetzt dürfen die Baukosten und Kaufpreise degressiv statt linear abgeschrieben werden.
Zudem winken verbesserte Sonderabschreibungen. So ist bereits in den ersten vier Jahren mehr als ein Drittel der Investition bei der Steuer absetzbar. Vorteil: mehr Rendite, schneller Geld zurück.
Degressive statt lineare Abschreibung
Die degressive Abschreibung (AfA) gilt bei Bau und Kauf neuer Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, die man anschließend vermietet. Der AfA-Satz beträgt 5 Prozent pro Jahr. Abzuschreiben ist im ersten Jahr von den Herstellungs- oder Anschaffungskosten; danach vom jeweiligen Restwert. Der AfA-Betrag ist also in den ersten Jahren hoch und sinkt dann von Jahr zu Jahr.
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