Unternehmenswert berechnen
So viel ist Ihre Firma wert

Den Unternehmenswert berechnen: Mit dem Firmenwertrechner von impulse und concess gelingt das einfach und schnell. Plus: So wirkt sich die Inflation auf Unternehmensverkäufe aus.

2. Juli 2024, 07:00 Uhr,

Ein Taschenrechner auf gelbem Hintergrund
Den Taschenrechner können Sie sich sparen: Ihren Unternehmenswert berechnen Sie mit dem Rechner von impulse und concess.
© Nora Carol Photography / Moment / Getty Images

Wie viel ist meine Firma wert? Wie viel können Sie erwarten, wenn Sie Ihre Firma verkaufen? Diese Fragen beantwortet der Unternehmenswertrechner von impulse und Concess M+A Partner, einem Berater- und Vermittlernetzwerk für Unternehmensnachfolgen im Mittelstand. In die Berechnung fließen aktuelle Daten aus 16 Branchen ein.

Egal ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen oder einfach nur neugierig sind, was Ihr Unternehmen wert ist: Mit dem Firmenwertrechner lässt sich individuell prüfen, welchen Preis eine Firma aktuell erzielen könnte.

Unternehmenswertrechner von impulse und Concess

Der Rechner basiert auf dem sogenannten Multiplikationsverfahren. Hierbei wird der Wert des Unternehmens als ein Vielfaches vom Ertrag ermittelt. Der Unternehmenswertrechner von impulse und Concess multipliziert das Ebit Ihrer Firma, also den Gewinn vor Zinsen und Steuern, mit einem Wert, der je nach Branche unterschiedlich ist.

Da die Multiplikatoren im Zeitverlauf schwanken, werden die im Unternehmenswertrechner hinterlegten Daten regelmäßig aktualisiert. Das bundesweit tätige Berater-Netzwerk von Concess ermittelt die Multiplikatoren auf der Basis von Firmenverkäufen im kleinen Mittelstand mit Verkaufspreisen von 1 bis 10 Millionen Euro.

* Das Datenmaterial ist auf einem Stand von Juni 2024.

Unternehmenswert berechnen: So erhalten Sie einen realistischen Wert für den Firmenverkauf

Bevor Sie Ihren Unternehmenswert berechen und einen Ebit-Wert (Jahresergebnis) in den Rechner eingeben, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Da Käufer sich am Ertragspotenzial der Firma in der Zukunft orientieren, sollten Sie eine Zahl eingeben, die in den kommenden Jahren realistisch ist.

Zudem ist zu berücksichtigen, welche Rechtsform das Unternehmen hat:

  • Bei Personengesellschaften (etwa OHG, KG) muss vom Ebit ein typisches Geschäftsführergehalt – etwa 80.000 bis 120.000 Euro jährlich – abgezogen werden, wenn der Firmeninhaber bislang keine fixen Bezüge erhalten hat, sondern den Gewinn des Unternehmens als Gehalt bekam. Ansonsten fällt der errechnete Unternehmenswert zu hoch aus.
  • Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) muss das Ebit unter Umständen bereinigt werden. Liegt das bisherige Geschäftsführer- oder Vorstandsgehalt über dem marktüblichen (80.000 bis 120.000 Euro jährlich), muss die Differenz zum Ebit hinzuaddiert werden. Umgekehrt gilt: Ist das bisherige Geschäftsführer- oder Vorstandsgehalt niedriger als das typische Salär eines angestellten Chefs, muss diese Differenz vom Ebit abgezogen werden. Nach einer solchen Ebit-Anpassung ist das Ergebnis des Unternehmenswertrechners realistischer.

Der Unternehmenswertrechner zeigt im Ergebnis keinen exakten Wert an, sondern eine Bandbreite, innerhalb derer sich der erzielbare Preis bewegen könnte. Je nach Marktposition oder der Abhängigkeit des Geschäfts vom derzeitigen Inhaber kann der Unternehmenswert am oberen oder unteren Ende dieser Bandbreite liegen.

Da jedoch nicht alle relevanten Faktoren in die Multiplikatoren der einzelnen Branchen einfließen können, können die vom Unternehmenswertrechner ausgegebenen Werte immer nur zur Orientierung dienen. Die Berechnung ist keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung und ersetzt keine Beratung. Grundsätzlich gilt: „Wenn der Kaufpreis nicht in fünf bis acht Jahren aus den Erträgen abgezahlt werden kann, ist der Wert nicht realistisch“, so Birgit Felden, Professorin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Und letztlich regelt sich der Preis ohnehin über Angebot und Nachfrage.

Auswirkung der Inflation auf Unternehmensverkäufe

„Die aktuell eingetrübte konjunkturelle Lage stellt sich im Bereich der Unternehmensverkäufe zwischenzeitlich so dar, dass die Anzahl der Transaktionen zurückgegangen ist“, sagt Gunter Klippel, M&A-Berater und Unternehmensvermittler im Concess M+A-Partner-Netzwerk. Branchen und einzelne Unternehmen, die von der aktuellen Lage besonders betroffen sind, stellten demnach Verkaufsprojekte zurück. Klippel: „Viele Unternehmensverkäufer haben sich an die vergleichsweise hohen Unternehmenswerte der zurückliegenden Jahre gewöhnt und sind nicht bereit, Zugeständnisse zu machen. Beziehungsweise glauben, wieder ein attraktiveres Zeitfenster für Ihr Vorhaben zu finden.“ (Stand Juni 2024).

Dass die Finanzierungen von Unternehmen sich deutlich verteuert haben, habe – wenn überhaupt – dem Berater zufolge nur zu einem vergleichsweise geringen Absinken der Firmenwerte geführt.

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Der deutliche Kaufkraftverlust der Endverbraucher dürfte laut dem M&A-Berater besonders Unternehmen aus dem Konsum- und B2C-Bereich zu schaffen machen. Dadurch könnten die Unternehmenswerte in diesen Branchen unter Druck geraten. Auch die gestiegenen Kosten für Energie, Material und Beschaffung würden sich je nach Branche unterschiedlich auswirken.

Andere Methoden, um den Firmenwert zu berechnen

Das Multiplikationsverfahren, auf dem der impulse-Unternehmenswertrechner basiert, ist weit verbreitet und wird von M&A-Profis oft als Schnellcheck bei der Unternehmensbewertung genutzt. Bei Verkäufen bieten sich jedoch je nach Branche, Größe oder Rechtsform des Unternehmens andere Modelle zur Preiskalkulation an.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berechnen, ermitteln die Finanzämter den Unternehmenswert mit dem sogenannten Vereinfachten Ertragswertverfahren: Das durchschnittliche Betriebsergebnis der letzten drei Jahre wird mit einem Faktor multipliziert, der vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird (seit 2016 liegt dieser Kapitalisierungsfaktor bei 13,75).

Substanzwertverfahren

Der Substanzwert entspricht dem Verkehrswert des Firmenvermögens, also dem Marktwert aller Geräte, Vorräte und anderer Dinge abzüglich der Schulden. Das Substanzwertverfahren ist bewährt, aber eher ein Hilfswert für kleine Betriebe mit teuren Maschinen oder Immobilien; immaterielle Werte wie motivierte Mitarbeiter bleiben außen vor.

Vergleichswertverfahren

Der Firmenwert wird mit Vergleichsdaten berechnet. In Branchen, in denen Verkäufe häufig sind, kennen Verbände oder Kammern diese Vergleichswerte. Bei einer Anwaltskanzlei kann das ein Jahresumsatz sein, bei einer Versicherungsagentur die Summe der jährlichen Prämieneinnahmen. Das Vergleichswertverfahren ist einfach anzuwenden, Preise oberhalb der branchenüblichen erfordern aber gute Argumente.

Ertragswertverfahren

Der Wert wird danach bemessen, was ein Käufer mit der Firma verdienen kann. Der Durchschnitt der Erträge vor Steuern der letzten drei und der geschätzten Erträge der kommenden drei Jahre wird geteilt durch einen Kapitalisierungszinssatz. Der setzt sich zusammen aus dem Zins, der mit einer risikolosen Anlage zu erzielen wäre, und einem Zuschlag für das Unternehmerrisiko. Bei kleinen Firmen liegt dieser Satz bei 15 bis 20 Prozent. Beispiel: Betragen der Durchschnittsertrag 100.000 Euro und der Kapitalisierungszins 20 Prozent, ergibt sich ein Wert von 500.000 Euro.

Das Ertragswertverfahren ist das am häufigsten angewandte, anerkannte Verfahren. Allerdings sind zukünftige Erträge schwierig vorherzusagen. Auch der Zinssatz lässt sich nicht objektiv ermitteln.

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AWH-Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) hat ein Modell speziell für Handwerksfirmen entwickelt, um deren Unternehmenswert zu berechnen. Es berücksichtigt Besonderheiten von Klein- und Mittelbetrieben wie die Bedeutung der Inhaber für den Unternehmenserfolg und die Verflechtung von Privat- und Firmenvermögen. Mit dem AWH-Verfahren den Unternehmenswert zu berechnen wird von Banken als Finanzierungsgrundlage akzeptiert.

 

 

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